Winterdienst in München
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Der Winterdienst in München sichert Gehwege, Zufahrten und Stellplätze gegen Schnee und Eisglätte. Laut Münchner Straßenreinigungsverordnung haften Eigentümer für Unfälle – ein Risiko, das Sie an uns abgeben können. Unsere Teams stehen ab dem 1. November in Bereitschaft und befreien Ihre Flächen bei Bedarf bereits ab 6:00 Uhr morgens. Wir dokumentieren jeden Einsatz für die Haftungssicherheit.
Warum RB-Gebäudereinigung wählen?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann muss in München gestreut werden?
Wer haftet bei Glatteis-Unfällen?
Wird oft zusammen gesucht
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