Winterdienst in München
Zuverlässige Schnee- und Eisbeseitigung nach gesetzlichen Vorgaben. Inhaber Robert Buckl sieht sich Ihr Objekt vor dem Angebot kostenlos an; das Festpreis-Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
So kommen Sie zum Angebot
- Sie melden sich kurz – per Telefon, WhatsApp oder Formular.
- Inhaber Robert Buckl sieht sich Ihr Objekt kostenlos vor Ort an.
- Sie erhalten ein Festpreis-Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Mo–Fr 8–22 Uhr · Preise netto · Richtwerte ansehen
Inhalt dieser Seite
- Details zur Leistung
- Räum- und Streupflicht in München: Was wirklich auf Sie zukommt
- So läuft unser Winterdienst ab – von der Wetterbeobachtung bis zum Protokoll
- Splitt statt Salz: Streumittel, die Bäume, Beton und Hund schonen
- Saisonvertrag oder Einzeleinsatz – und wie der Festpreis zustande kommt
- Ihre Vorteile
- Häufige Fragen (FAQ)
- Ergänzende Leistungen
Winterdienst in München – das leisten wir für Sie
Der Winterdienst in München sichert Gehwege, Zufahrten und Stellplätze gegen Schnee und Eisglätte. Laut Münchner Straßenreinigungsverordnung haften Eigentümer für Unfälle – ein Risiko, das Sie an uns abgeben können. Ab dem 1. November stehen wir in Bereitschaft und räumen Ihre Flächen bei Bedarf bereits ab 4:00 Uhr morgens. Wir dokumentieren jeden Einsatz für die Haftungssicherheit.
Räum- und Streupflicht in München: Was wirklich auf Sie zukommt
Die Münchner Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen schiebt die Verkehrssicherungspflicht für angrenzende Gehwege an die Grundstückseigentümer weiter. Konkret heißt das: Werktags muss bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr, und das durchgehend bis 20:00 Uhr nachgehalten werden. Bei Eisregen oder anhaltendem Schneefall reicht ein einmaliger Einsatz am Morgen nicht aus – Sie müssen mehrfach am Tag nachstreuen. Genau an dieser Nachhaltepflicht scheitern die meisten Eigenleistungen.
Geräumt wird auf einer Gehbahnbreite von etwa 1,0 bis 1,5 Metern, sodass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeikommen. Der Schnee gehört an den Fahrbahnrand oder auf den eigenen Grund, nicht in die Gosse oder auf den Radweg. Wer das verschläft und es passiert ein Sturz, haftet als Eigentümer für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – im Streitfall vor Gericht. Für Hausverwaltungen kommt das organisatorische Risiko dazu, weil sie die Pflicht zwar an Mieter delegieren, deren Ausführung aber kontrollieren müssen.
Mit einem Winterdienstvertrag geben Sie diese Pflicht rechtssicher an uns ab. Wir übernehmen Räumen und Streuen innerhalb der gesetzlichen Fristen, halten bei Bedarf nach und dokumentieren jeden Einsatz – das ist der Punkt, der im Haftungsfall zählt.
So läuft unser Winterdienst ab – von der Wetterbeobachtung bis zum Protokoll
Unsere Saison startet zum 1. November, ab da sind wir in Bereitschaft. Wir beobachten die Wetterlage für den Großraum München laufend und richten die Touren an der Vorhersage aus: Kündigt sich für die Nacht Glätte an, sind die Fahrer früh genug unterwegs, damit Ihre Flächen vor den gesetzlichen Fristen geräumt sind – im Regelfall ab den frühen Morgenstunden, bei den ersten Touren bereits ab 6:00 Uhr. So ist die Gehbahn fertig, bevor die ersten Mieter, Patienten oder Mitarbeiter das Haus verlassen.
Räumflächen, Zugänge, Streumittel und Einsatzzeiten werden vor der Saison schriftlich festgelegt, damit bei jedem Einsatz dieselben Bereiche in derselben Reihenfolge abgearbeitet werden. Kleinere Gehwege und Hauseingänge werden von Hand mit Schneeschieber und Streuwagen bearbeitet, größere Zufahrten, Stellplätze und Parkdecks mit Räumfahrzeugen. Bei Dauerfrost oder anhaltendem Schneefall erhöhen wir die Frequenz automatisch und halten so oft nach, wie es die Lage verlangt.
Den Unterschied macht die Dokumentation. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und eingesetztem Streumittel schriftlich festgehalten; den Nachweis erhalten Sie oder Ihre Hausverwaltung auf Wunsch. Sollte es trotz fachgerechter Räumung zu einem Schadensfall kommen, haben Sie damit den Nachweis in der Hand, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Das ist im Versicherungs- oder Gerichtsfall oft entscheidender als die Räumung selbst.
Splitt statt Salz: Streumittel, die Bäume, Beton und Hund schonen
In München gilt für Gehwege ein grundsätzliches Auftausalzverbot – Salz ist nur bei besonderen Gefahrenlagen wie überfrierender Nässe an Treppen oder Gefällstrecken zulässig. Wir richten uns danach und streuen im Regelfall abstumpfende Mittel: Splitt oder umweltschonende Granulate. Die geben sofort Griffigkeit, ohne den Boden mit Chlorid zu belasten.
Das hat handfeste Gründe, die über die Verordnung hinausgehen. Streusalz zieht Wasser aus Wurzeln und schädigt die Straßenbäume und Hecken entlang der Gehwege – Schäden, die im Frühjahr sichtbar werden und teuer sind. Es greift Betonkanten, Natursteinbeläge und Tiefgaragenrampen an, fördert Korrosion an Geländern und reizt die Pfoten von Hunden. Splitt vermeidet all das und lässt sich nach der Frostperiode aufkehren und wiederverwenden.
Salz setzen wir gezielt und sparsam nur dort ein, wo abstumpfende Mittel an ihre Grenzen kommen – etwa bei massivem Eisregen auf einer abschüssigen Einfahrt, wo es um die Verkehrssicherheit geht. Diese Abwägung treffen wir vor Ort und nach Vorgabe, nicht pauschal. So bleiben Sie auf der rechtssicheren Seite, ohne Ihre Außenanlagen und die Umwelt unnötig zu belasten.
Saisonvertrag oder Einzeleinsatz – und wie der Festpreis zustande kommt
Welcher Winterdienst zu Ihnen passt, hängt vom Objekt ab. Hausverwaltungen, Praxen, Kanzleien und Gewerbebetriebe wählen meist den Saisonvertrag von November bis März: feste Bereitschaft, Räumung innerhalb der vereinbarten Fristen und ein kalkulierbarer Preis für die ganze Periode, unabhängig davon, wie oft es schneit. Für einzelne Einfahrten oder kurzfristigen Bedarf gibt es den Einzelauftrag. Beides lässt sich erweitern – viele Kunden bündeln den Winterdienst mit unserem Hausmeisterservice und der Treppenhausreinigung zum Ganzjahrespaket mit einem festen Ansprechpartner.
Vor jedem Angebot kommen wir kostenlos zur Begehung vorbei. Vor Ort messen wir die zu räumenden Flächen aus, schauen uns Gefällstrecken, Treppen, Tiefgarageneinfahrten und die Lage zur öffentlichen Straße an und klären, wo Splitt gelagert werden kann. Erst auf dieser Grundlage entsteht ein belastbarer Preis – kein Schätzwert am Telefon. Die Größe und der Zuschnitt der Flächen, die nötige Einsatzfrequenz und der Anteil an Handarbeit bestimmen den Aufwand.
Das Festpreis-Angebot liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Wir arbeiten mit der bereits beschriebenen Endkontrolle durch den Inhaber und übernehmen mit dem Vertrag die volle Räum- und Streupflicht inklusive Dokumentation. So wandert das Haftungsrisiko von Ihrem Schreibtisch auf unsere Touren – und Sie haben im Winter eine Sorge weniger.
Der richtige Zeitpunkt für die Vergabe liegt im September und Oktober. Dann stehen Personal, Streugutlager und Bereitschaftsplan noch offen, und wir können die Flächen bei Tageslicht und ohne Schnee aufmessen — Gehwegbreiten, Zufahrten, Treppen, Stellplätze und die Frage, wo der geräumte Schnee überhaupt hin darf. Wer erst beim ersten Frost anfragt, konkurriert mit allen anderen und bekommt im besten Fall noch einen Einzeleinsatz statt eines Saisonvertrags.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann muss in München gestreut werden?
Wer haftet bei Glatteis-Unfällen?
Ab wann sind Sie einsatzbereit?
Übernehmen Sie die Verkehrssicherungspflicht?
Streusalz oder Alternativen?
Räumen Sie auch Tiefgarageneinfahrten?
Was bei Dauerfrost?
Auch Sommerdienst möglich?
Stand: August 2026
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Robert Buckl, Inhaber · Mo–Fr 8–22 Uhr · Kirchplatz 1, 85649 Brunnthal
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